7. Wirtschaft

Vorsorge für Flächen und Infrastruktur

Lübeck ist ein nachgefragter Wirtschaftsstandort mit einer Vielzahl zukunftsfähiger Branchen. Wir wollen, dass dies so bleibt. Die Grundlagen hierfür sind zu stärken. Lübeck muss auf die Entwicklung eigener Potenziale setzen. Ein hoffnungsvoller Start ist im Zuge der Umsetzung des Aktionsplans „Wirtschaft trifft Wissenschaft“ mit dem BioMedTec Wissenschaftscampus gemacht. Ein erfolgreiches Modell, wie diverse Ausgründungen aus Uni und FH zeigen.
Bei großflächigen Ausweisungen und der Hafenentwicklung sind angemessene Entwicklungsschritte durchzuführen und kommenden Generationen Gestaltungsspielräume zu lassen.

Wirtschaftsförderung neu aufstellen

Die Wirtschaftsförderung muss zeitgemäß aufgestellt und Doppelstrukturen abbaut werden. Lübeck benötigt Förder- und Investitionslotsen, um Investitionsentscheidungen zielgerichtet zu begleiten. Dies gilt besonders für EU-Förderprogramme, die auch natürliche und juristische Personen als Zuwendungsempfänger vorsehen. Hier sind Ansprechpartner für Neuansiedlungen aber auch für Bestandsbetriebe und für gesamte Gewerbegebiete notwendig.
Wir fordern partnerschaftlichen Umgang mit Unternehmen, die Stärkung der Standorte und die Ausrichtung auf das Gemeinwohl.

Städtische Gesellschaften wirtschaftlich aufstellen

Defizite von städtischen Einrichtungen (z. B. MUK), Eigenbetrieben (z. B. LTM) und Unter-nehmen mit städtischer Beteiligung (z. B. Hafengesellschaft) engen den Handlungsspielraum der Stadt massiv ein.
Wir wollen Konzepte entwickeln, die geeignet sind Millionendefizite z. B. der Hafengesellschaft oder der Städtischen Senioreneinrichtungen zu vermeiden bzw. zu verringern. Rentabilitätsstreben findet allerdings dort seine Grenze, wo die Qualität des Leistungsangebotes leidet und die Entwicklungsfähigkeit der Einrichtung bzw. des Unternehmens gefährdet ist.
Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Kontrollgremien bzw. Aufsichtsräte der Gesellschaften mit Fachkompetenz ausgestattet sind. Originäre Aufgaben des Gemeinwesens, die der Daseinsfürsorge der Bürger*innen dienen, wollen wir weiterhin in städtischer Hand belassen.

Gegen Klüngel und Entscheidungen im Hinterzimmer

Städtische Aufträge und Vergaben, auch für Geschäftsbesorgungen, sollen transparent und nach wirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen. Ebenso sind Veräußerungen städtischer Liegenschaften und die der städtischen Gesellschaften grundsätzlich auszuschreiben. Vertragsentwürfe – insbesondere über Grundstücksverkäufe oder städtebauliche Verträge – sind in den Gremien grundsätzlich offen zu legen und die späteren Vertragsabschlüsse sind zu veröffentlichen.

Maßnahmen, die ökonomische, ökologische und soziale Ziele zusammenführen:

• Entwicklung eines Leitbildes zur wirtschaftlichen Entwicklung
• Partnerschaftlicher Umgang mit Unternehmen auf Augenhöhe
• Förderung des Gemeinwohlaspektes bei Unternehmen
• Keine Privatisierung von öffentlichen Aufgaben
• Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften mit mehr Fachkompetenz ausstatten
• Bündelung der Wirtschaftsförderung
• Investoren- und Förderlotsen (auch für EU-Förderprogramme)
• Neuaufstellung des Hafens in der Stadt
• Ergebnisse des fortgeschriebenen „Hafenentwicklungsplans 2030“ unter Einbeziehung der Öffentlichkeit bewerten
• Gewerbeflächen bereitstellen, auch durch Neuordnung von Bestandsgebieten (Reduzierung des Flächenverbrauchs)
• Die Veräußerung von Gewerbeflächen ist mit einem Baugebot zu verbinden
• Versorgung mit Glasfaserleitungen vervollständigen
• Infrastruktur instandhalten und verbessern
• angemessene Erreichbarkeit von Betrieben bei Baumaßnahmen sicherstellen (Zeitfaktor), Baustellenmanagement! (Desaster Possehlbrücke)
• Zusammenarbeit innerhalb der Metropolregion und der HanseBelt Region fördern
• Realistische Folgenabschätzung von Fehmarn-Belt-Tunnel für Lübeck; Elektrifizierung der Strecke Lübeck-Puttgarden
• Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zur Rekommunalisierung:
z. B. Energieerzeugung und Energienetz (BürgerEnergieGenossenschaft)
• Wirtschaft soll innovativer werden: Zusammenarbeit von Universität und Hochschulen auf Basis von Clustern, Förderung von Startups (Gründerdarlehen, subventionierte Mieten, Förderung des Kreativgewerbes)
• Alle, die mit der Stadt Lübeck Verträge schließen wollen (z. B. Grundstückskauf), sollen grundsätzlich ihr Einverständnis erklären, dass Vertragsinhalte öffentlich beraten und die abgeschlossenen Verträge veröffentlicht werden können.

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