
Schallende Ohrfeige für Lindenau
Die Unabhängigen begrüßen, dass bei der nunmehr vom Bundestag beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes der Kulturbereich besonders gewürdigt worden ist. Danach sind Kultureinrichtungen mehr als nur Freizeiteinrichtungen. Sie stehen mit Blick auf die Kunstfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Bei pandemiebedingten Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss daher zukünftig der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden. Künftige Einschränkungen für Kulturorte wegen der Pandemie müssen auf Grund der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz von den Regierungen (Bund und Länder) begründet werden.
Das hat Bürgermeister Lindenau verkannt, als er jüngst Theaterdirektor Caspar Sawade für dessen Kritik an bundesweiten Theaterschließungen heftig und völlig unangemessen gerüffelt hat.
Dazu erklärt der kulturpolitische Sprecher der Unabhängigen und Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege Wolfgang Neskovic:
„Theaterdirektor Sawade hatte seinerzeit zu Recht Kunst und Kultur nicht als bloße Freizeitbeschäftigung qualifiziert. Kunst und Kultur seien ein „essenzieller Bestandteil des öffentlichen Lebens.“ Lindenau hatte ihn für diese Äußerungen öffentlich gemaßregelt und ihm einen „unbedachten Umgang mit dem Thema Corona“ vorgeworfen.
Vor diesem Hintergrund erweist sich die nunmehr getroffene Entscheidung des Gesetzgebers als schallende Ohrfeige für das kulturpolitische Urteilsvermögen von Bürgermeister Lindenau. Er hat offensichtlich den systemrelevanten und vom Grundgesetz geschützten Wert von Kunst und Kultur für unsere Gesellschaft verkannt. Das ist für einen Bürgermeister einer Stadt, die von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt ist und mit der Marke Kulturstadt um Touristen wirbt, eine beschämende Fehleinschätzung.
Der Theaterdirektor Sawade hingegen hat den Wert von Kunst und Kultur für unsere Gesellschaft zutreffend eingeschätzt und bewertet. Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos u.a. sind viel mehr als reine Vergnügungsorte. Es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. Kultureinrichtungen sind zugleich Bildungseinrichtungen und Orte der Kunstproduktion.
Für Theaterdirektor Sawade ist es sicherlich eine späte Genugtuung, dass der Gesetzgeber bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetz seine Einschätzung und Bewertung der Bedeutung von Kultur und Kunst Rechnung getragen hat.“