
Die Unabhängigen fordern SPD und CDU auf, über ihren Schatten zu springen und auch den Solokulturschaffenden nicht länger Hilfeleistungen zu verweigern. Ihre Haltung, „Solokulturschaffenden“ Unterstützungsleistungen vorzuenthalten, ist unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten unvertretbar. Deswegen haben die Unabhängigen einen entsprechenden Antrag für die nächste Bürgerschaftssitzung eingebracht, um der Großen Koalition Gelegenheit zu geben, ihre bisherige Haltung zu korrigieren.
Dazu erklärt der kulturpolitische Sprecher der Unabhängigen Wolfgang Neskovic:
„Der Gerechtigkeitsmangel der bisherigen Verweigerungshaltung von SPD und CDU ist offenkundig. Das ergibt sich aus zwei Gründen:
1. Es gibt keinen Grund, die „Solokulturschaffenden“ beim Lübecker Theater (=Gastkünstler) besser zu stellen als die in der freien Kulturszene tätigen „Solokulturschaffenden“.
Die „Solokulturschaffenden“ beim Lübecker Theater (=Gastkünstler) sind – soweit erkennbar – bislang angemessen unterstützt worden. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Sie werden jedenfalls nicht auf ALG II verwiesen.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum SPD und CDU den außerhalb des Theaters tätigen „Solokulturschaffenden“ kommunale Unterstützung verweigern und sie auf ALG II verweisen, wenn gleichzeitig vergleichbare Personen aus derselben Berufsgruppe der Solokulturschaffenden (z.B. Gastkünstler beim Lübecker Theater) kommunale Hilfeleistungen erhalten.
Die einen werden angemessen unterstützt, die anderen auf ALG II verwiesen. Das ist ungerecht und willkürlich.
2. Aus einem weiteren Grunde ist eine Gleichbehandlung der Solokulturschaffenden nicht gesichert.
Nach der Entscheidung des Hauptausschusses erhalten Lübecker Kultureinrichtungen (vornehmlich die freien Theater) Unterstützungszahlungen. Zu den förderungsfähigen Kosten bei den zu unterstützenden Kultureinrichtungen gehören auch die Personalkosten.
Das ist auch richtig und angemessen.
Unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten führt es jedoch dazu, dass die Empfänger dieser Leistungen (Schauspieler, Geschäftsführer, Techniker usw.), nicht auf ALG II verwiesen werden, sondern in vollem Umfang von der kommunalen Hilfeleistung profitieren.
Es ist kein sachlicher Grund erkennbar, der diese Besserstellung dieses Personenkreises im Verhältnis zu den Solokulturschaffenden der freien Kulturszene rechtfertigt.“
Der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Detlev Stolzenberg ergänzt:
„Insbesondere der CDU sollte es leicht fallen, dem Antrag der Unabhängigen zuzustimmen. So hat der kulturpolitische Sprecher der CDU, Herr Rottloff, in seinen öffentlichen Erklärungen stets zu Recht betont, dass „alle Kulturschaffenden“ zu unterstützen seien.
Zuletzt hat er sich hierzu Anfang Juli 2020 geäußert. Hierzu ist bei LN ONLINE vom 06.07. 2020 zu lesen:
„Im zweiten Schritt werde es um alle Kulturschaffenden gehen, berichtet CDU-Kulturpolitiker Lars Rottloff. Dann gehe es um eine Summe zwischen 600 000 und 900.000 €, die von der Bürgerschaft beschlossen werden müsse. „Bei den Theatern haben wir die Kuh vom Eis ….“
Die CDU wäre zur Wahrung ihrer kulturpolitischen Glaubwürdigkeit gut beraten, sich aus der Vormundschaft der SPD zu befreien und den Antrag der Unabhängigen in der Bürgerschaft zu unterstützen. Sie sollte sich einen Ruck geben und dafür einsetzen, dass auch die Solokulturschaffenden Lübeck erhalten bleiben.“