Unabhängige: Keine vertragliche Verpflichtung zur Bebauung der Kohlenhof-Spitze

Zur Diskussion um eine mögliche Bebauung der Kohlenhof-Spitze auf dem Priwall stellen die Unabhängigen klar, dass der Kaufvertrag, den der Investor Sven Hollesen vor elf Jahren mit der Hansestadt Lübeck geschlossen hat, keine Verpflichtung zur Herstellung des Baurechts nach den Vorstellungen von Herrn Hollesen enthält.

Hierzu erklärt der Pressesprecher der Unabhängigen Wolfgang Neskovic:
„Es ist irreführend, wenn in der politischen Diskussion zur Bebauung der Kohlenhof-Spitze darauf verwiesen wird, dass der Kaufvertrag eine vertragliche Bindung enthalte, die dazu zwinge, den Investitionsplänen von Herrn Hollesen zu folgen. Gelegentlich ist auch zu hören, dass Schadensersatzansprüche entstehen könnten, wenn die Herstellung entsprechenden Baurechts nicht erfolge.

Beide Behauptungen sind offenkundig falsch. Sie sind weder vom Vertragsinhalt noch von der Rechtslage gedeckt.
Im Kaufvertrag wird der Investor ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hansestadt Lübeck aufgrund des abgeschlossenen Vertrages keine Verpflichtung übernimmt, überhaupt einen Bebauungsplan mit einem bestimmten Inhalt aufzustellen. Gleichzeitig enthält der Vertrag den Ausschluss jeglicher Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche, wenn das von Herrn Hollesen geplante Vorhaben nicht oder nicht mit von ihm gewünschten Inhalt umgesetzt wird.

Diese vertraglichen Inhalte ergeben sich aus einer entsprechenden Bestimmung des Baugesetzbuches, wonach ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bauleitplanes nicht durch Vertrag begründet werden kann. Bei dieser Sachlage befindet Herr Hollesen sich demnach auch nicht in einer guten Verhandlungsposition. Im Gegenteil – der Kaufvertrag gibt ihm keine Rückendeckung für die Umsetzung seiner Pläne.

Damit steht fest: Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck ist in ihrer Willensbildung über die Bebauung der Kohlenhof-Spitze frei. Sie kann unbelastet von irgendwelchen Verträgen entscheiden. Es bedarf also nicht des “Kniffes“, die Kohlenhof-Spitze zum Landschaftsschutzgebiet zu erklären.“