Unabhängige fordern öffentliche Debatte über den Prüfbericht zu den Fraktionsgeldern

Im Rechnungsprüfungsausschuss soll am Donnerstag hinter verschlossenen Türen unter anderem über den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Verwendung von Fraktionsgeldern in den vergangenen Jahren berichtet und beraten werden. Die Unabhängigen fordern eine Veröffentlichung des Berichtes und eine öffentliche Diskussion im Rechnungsprüfungsausschuss.

Der Fraktionsvorsitzende Detlev Stolzenberg erklärt hierzu: “Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, ob die Fraktionen die ihr zugewendeten Steuergelder zur Erfüllung ihrer Fraktionsarbeit ordnungsgemäß verwenden. Deshalb muss der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Fraktionsgeldern öffentlich beraten werden. Alle Fakten müssen offengelegt werden, damit eine wirkungsvolle Kontrolle möglich ist. In einer Demokratie ist die Öffentlichkeit das wichtigste Kontrollorgan. Die Unabhängigen erwarten daher, dass der Rechnungsprüfungsausschuss auch bei diesem Tagesordnungspunkt den Grundsatz der öffentlichen Beratung beachtet und nicht Fraktionsinteressen höher bewertet.“

Lars Lehrke

Das Ausschussmitglied der Unabhängigen im Rechnungsprüfungsausschuss, Lars Lehrke ergänzt hierzu: „Für ihre politische Arbeit in der Bürgerschaft werden den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentliche Gelder in einer erheblichen Größenordnung zur Verfügung gestellt.

In einer Zuwendungsrichtlinie ist festgelegt, wofür die Gelder verwendet beziehungsweise nicht ausgegeben werden dürfen. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, Fraktionsgelder für Zwecke der hinter den Fraktionen stehenden Parteien zu verwenden. Außerdem ist vorgeschrieben, in welcher Weise und in welchem Verfahren die Verwendung der Finanzmittel prüffähig zu dokumentieren ist. Gelder, die bestimmungswidrig verwandt wurden, können zurückgefordert werden.

Das ohnehin schon stark geschwundene Vertrauen in die Lübecker Kommunalpolitik nimmt weiteren Schaden, wenn die Bürgerinnen und Bürger Lübecks nicht wissen, ob die Fraktionen in der Lübecker Bürgerschaft mit den ihnen anvertrauten öffentlichen Geldern bestimmungsgemäß umgegangen sind oder einen verschwenderischen Umgang gepflegt haben. Insbesondere muss die Öffentlichkeit wissen, welche Fraktionen in welchem Umfang Rückzahlungsforderungen ausgesetzt sind und welche Fraktionen dem Rechnungsprüfungsamt keine prüffähigen Abrechnungen und Unterlagen in dem dafür vorgesehenen Verfahren überreicht haben.“