Unabhängige fordern Absage der Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse im Monat Januar

Detlev Stolzenberg

Die Unabhängigen appellieren an Stadtpräsident Puschaddel und an die Vorsitzenden sämtlicher Bürgerschaftsausschüsse, die vorgesehenen Sitzungen für den Monat Januar ausfallen zu lassen.

Hierzu erklären die Bürgerschaftsmitglieder der Unabhängigen Detlev Stolzenberg, Gabriele Friemer, Lars Lehrke und Wolfgang Neskovic:

„Angesichts der dramatischen Entwicklung der Infektionszahlen an Covid-19-Erkrankungen und der nunmehr beschlossenen strengen Lockdown-Maßnahmen wäre es unverantwortlich, einen Sitzungsbetrieb aufrecht zu halten, bei dem regelmäßig zwischen 25 und 70 Personen zusammenkommen.

 Die erneut beschlossenen strikten Kontaktbeschränkungen und die dramatischen Bilder und Berichte aus den Intensivstationen der Krankenhäuser verdeutlichen nachhaltig den Ernst der Lage.

Wenn Schulen geschlossen sind, Haushalte nur noch eine haushaltsfremde Person empfangen und Einkäufe nur noch von einer Person durchgeführt werden dürfen, dann ist es nicht verantwortbar und auch nicht nachvollziehbar, Veranstaltungen mit bis zu 70 Personen durchzuführen.  Auch Bürgerschaftsmitglieder können sich infizieren oder andere anstecken. Sie sind nicht aufgrund ihrer Ämter gegen eine Covid-19-Erkrankung immun.  Es wäre eine politische und auch gesundheitliche Katastrophe, wenn sich solche Sitzungen zu Superspreader-Ereignissen entwickeln würden.

Hinzu kommt, dass die Sitzungen in Innenräume stattfinden und sich bei der Bürgerschaftssitzung im Regelfall auf einen Zeitraum von bis zu acht Stunden erstrecken.

Das sind zusätzliche gefahrerhöhende Momente, die eine Absage der geplanten Sitzungen zwingend erforderlich machen. Die Durchführung der Sitzungen hingegen würde die Ernsthaftigkeit der beschlossenen Einschränkungen relativieren und letztlich in Frage stellen.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass kein Tagesordnungspunkt ersichtlich ist, der nicht zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden könnte.

Für Notfälle hat die Gemeindeordnung Vorsorge getroffen. “Dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, ordnet die Bürgermeisterin oder Bürgermeister für die Gemeindevertretung und für die Ausschüsse an“ (§ 50 Absatz 3 Satz 1 der Gemeinordnung Schleswig-Holstein).

Bürgermeister Lindenau ist demnach nach der Gemeindeordnung berechtigt an die Stelle der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse zu treten und – nach Einschätzung der Unabhängigen – auch befähigt, in solchen Fällen tätig zu werden und verantwortlich zu handeln.“