
In der „Notsitzung“ der Bürgerschaft wurde auch eine Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Lübeck beschlossen, ohne Dringlichkeit, ohne Beteiligung der Fachausschüsse, ohne Debatte.
Lübeckerinnen und Lübecker, die eine Zweitwohnung in Lübeck nutzen, zeigten sich überrascht, dass in der Notsitzung der Lübecker Bürgerschaft am letzten Donnerstag auch eine neue Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Lübeck beschlossen wurde.
Verwunderung herrscht, weil ein fachlicher Diskurs über die neue Berechnungsgrundlage der Steuer nicht erfolgte, nicht erfolgen konnte, weil in der Bürgerschaft auf Debatten verzichtet werden sollte. Auch die Fachausschüsse der Bürgerschaft sind nicht beteiligt worden. „Normalerweise werden entsprechende Vorlagen von der Bürgerschaft zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen, was in diesem Fall, aufgrund der komplexen Materie der Zweitwohnungssteuer, auch dringend geboten gewesen wäre“, so der baupolitische Sprecher der Unabhängigen Frank Müller-Horn.
Anlass für eine Änderung der alten Satzung war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27.11.2019, dass die Berücksichtigung der Jahresrohmiete für Zwecke der Erhebung der Zweitwohnungssteuer für verfassungswidrig erklärte. Die Berechnungsgrundlage in der neuen beschlossenen Satzung basiert auf einer Bewertung der Gebäudeart, des Baujahres und der Lage. Dadurch steigt die Steuer in guten Lagen z.T. erheblich.
Die Unabhängigen fordern von Bürgermeister Lindenau Aufklärung darüber, warum diese Vorlage ohne jede Dringlichkeit, ohne die Einbeziehung der Fachausschüsse und versteckt in einer reduzierten Tagesordnung überhaupt zur Entscheidung vorgelegt wurde.
Heino Haase, Mitglied der Unabhängigen im Ortsrat von Travemünde, bedauert besonders: „…, dass aufgrund einer versäumten fachlichen Debatte, das Potential einer solchen Satzung nicht ausgeschöpft wurde. Das Instrument einer Zweitwohnungssteuer kann auch genutzt werden, um damit die Vermietung der Zweitwohnungen als Ferienwohnungen zu steuern. Um dem Problem einer überbordenden Entwicklung der Ferienwohnungen in Travemünde zu begegnen, bedarf es neben einer Milieuschutzsatzung – oder ähnlichem – auch noch anderer Instrumente. Auf eine Steuerungsmöglichkeit durch die Zweitwohnungssteuer muss Lübeck, aufgrund einer konstruierten Dringlichkeit und einer unnötigen Verfahrensverkürzung nun verzichten“.