Streit um Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen

Zur nächsten Bürgerschaftssitzung Ende März steht die Bestellung eines Erbbaurechtes für die Kunsttankstelle an der Wallstraße für den Verein Defacto Art e. V. auf der Tagesordnung.  Der zuständige Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat den Antrag des Bürgermeisters, hierüber in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln, abgelehnt. Hiergegen hat der Bürgermeister Widerspruch eingelegt. Dieser wurde in der letzten Sitzung gleichfalls zurückgewiesen. Damit muss nunmehr die Bürgerschaft über den Widerspruch entscheiden.

Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Detlev Stolzenberg:

„Die Unabhängigen setzen sich dafür ein, dass in die Lübecker Kommunalpolitik wieder mehr Transparenz einkehren muss. Nur so können die Lübecker wieder Vertrauen zu Verwaltung und Bürgerschaft entwickeln. Insbesondere Grundstücksgeschäfte sollten – von Ausnahmefällen abgesehen – nicht hinter verschlossenen Türen beraten werden. Gerade Grundstücksgeschäfte sind für Kungeleien und Vetternwirtschaft besonders anfällig.

Deswegen ist es richtig und wichtig, dass die Bestellung des Erbbaurechts für die Kunsttankstelle öffentlich beraten wird. Wenn die Stadt eine Liegenschaft in so exponierter Lage ohne Ausschreibung an einen Kunstverein vergeben will, muss dies öffentlich beraten werden. Gerade weil dieses attraktive Grundstück anderweitige Begehrlichkeiten auslösen kann, darf nicht der Eindruck von Kumpanei und Günstlingswirtschaft hinter verschlossenen Türen entstehen.  Dabei ist es für die öffentliche Bewertung von entscheidender Bedeutung, auch die Konditionen für die Bereitstellung des Erbbaurechtes zu benennen und öffentlich zu diskutieren, zumal im konkreten Fall keine Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine nicht öffentliche Beratung rechtfertigen könnten. Nur so kann der Eindruck einer irgendwie gearteten Bevorzugung vermieden werden. Zudem hat der Verein einer öffentlichen Beratung zugestimmt. Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege hat deshalb zu Recht entschieden, die Beschlussvorlage in öffentlicher Sitzung zu beraten. Er hat sich auch durch den Widerspruch des Bürgermeisters nicht beirren lassen und seinen Widerspruch in der letzten Sitzung zurückgewiesen.“

Wolfgang Neskovic, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege, ergänzt:

„Seit 2012 ist es nach einer Gesetzesänderung in der Gemeindeordnung nicht mehr zulässig, die Öffentlichkeit bei Angelegenheiten einer bestimmten Art ohne einen besonderen Beschluss auszuschließen. Das ist eine klare gesetzliche Absage an jedwede Hinterzimmerpolitik. Die vorgenannte Gesetzesänderung ist in der Lübeck Bürgerschaft – ausweislich der Geschäftsordnung – nie angekommen. Noch heute enthält die Geschäftsordnung acht Sachbereiche, in denen die Öffentlichkeit automatisch ausgeschlossen bleibt. Hierzu gehören auch Grundstücksangelegenheiten.

Nach der Gesetzesänderung aus dem Jahre 2012 muss somit in jedem Einzelfall mit Zweidrittelmehrheit an Hand der für den Ausschluss der Öffentlichkeit maßgeblichen Gesetzeskriterien entschieden werden, ob die Sitzung öffentlich oder nicht öffentlich ist. Diese Regelung gilt für Bürgerschaftssitzungen genauso wie für Sitzungen der Ausschüsse.

Bei dieser Sachlage freue ich mich über die Entscheidung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege, die Angelegenheit der Bestellung des Erbbaurechtes für die Kunsttankstelle weiterhin öffentlich beraten zu wollen. Ich freue mich auch über die Standhaftigkeit des Ausschusses, der sich von dem Widerspruch des Bürgermeisters nicht hat beeindrucken lassen, indem es diesen zurückgewiesen hat. Ein hoffnungsfroh stimmender Widerstand gegen Geheimniskrämerei und für mehr Transparenz in der Lübecker Bürgerschaft. Es wäre wünschenswert, wenn sich nunmehr auch die Lübecker Bürgerschaft für ein entsprechendes Vorgehen entscheiden würde. Die Gesetzeslage erfordert in dem vorliegenden Fall eine solche Entscheidung.“