Sanierung der Hubbrücke weder denkmalsgerecht noch barrierefrei! Unabhängige fordern Nachverhandlungen mit dem Bund

SPD und CDU sowie Bürgermeister Lindenau (SPD) gehen zunehmend eine unheilvolle Allianz ein. Unter Missachtung demokratischer Entscheidungsprozesse sowohl im Bauausschuss als auch in der Lübecker Bürgerschaft, trifft das „Trio wieder einmal im Hinterzimmer eine politische Vorentscheidung. So erst kürzlich geschehen bei der geplanten Sanierung der Hubbrücke.

Verantwortlich für die Sanierung der Hubbrücke ist der Bund. Seit 2019 liegen die Pläne vor. Mit Unterstützung von UNESCO/ICOMOS und mehr als 4.000 Unterschriften aus der Lübecker Bevölkerung konnten Abbruch und Neubau der Hubbrücke verhindert werden.

Bei der Hubbrücke handelt es sich um ein Technisches Denkmal, das als weltweit einzigartige, hydraulisch-mechanisch-elektrisch gesteuerte, großenteils bewegliche Brückenanlage noch in ihrem ursprünglichen Entwurf in Betrieb ist.

Detlev Holst, Mitglied der Fraktion Die Unabhängigen und Brückenbauexperte führt aus: „Eine europaweit durchgeführte Untersuchung wurde in einer Machbarkeitsstudie mit drei Instandsetzungsvarianten zusammengefasst. 

Verwaltung und GroKo unterstützen denjenigen der drei Entwürfe, der an die jetzige Verkehrsführung anknüpft. Leider stellt dieser jedoch keine zeitgemäße Querung des Kanals dar. Er ist eine schlechte Lösung für Radfahrer und Fußgänger, zudem wird der Denkmalschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus kann die Barrierefreiheit nur umständlich und mit hohen Folgekosten mittels zweier missbrauchsgefährdeter Fahrstuhlanlagen bzw. langer Rampen hergestellt werden. Eine schlechte Lösung für Lübeck!

Die beiden Varianten, die eine zeitgemäße Führung aller drei Verkehrsarten auf beiden Brückenteilen berücksichtigen würden, seien nicht finanzierbar, fasst Detlev Holst die Vorentscheidung der Groko zusammen. Die Mehrkosten, die sich laut Machbarkeitsstudie auf ca. drei Millionen Euro beliefen, würden vom Bund nicht übernommen. Sie würden aber sowohl einer zeitgemäßen Querung als auch dem denkmalspflegerischen Anliegen entsprechen. Die stillgelegte Eisenbahntrasse würde wieder in Funktion gesetzt, ein bedeutendes denkmalspflegerisches Anliegen.“

Der baupolitische Sprecher der Unabhängigen Frank Müller-Horn ergänzt: „Hier muss durch den Bürgermeister mit dem Ziel einer vollen Kostenübernahme durch den Bund nachverhandelt werden. Lübeck hat seit dem Bau des Elbe-Lübeck-Kanals im Jahr 1900 einen Rechtsanspruch auf eine zeitgemäße Querung und die fachgerechte Erhaltung des Denkmals in der Pufferzone des Welterbes.

Der Bund versucht sich nicht nur in Lübeck dieser Verantwortung zu entziehen. So verklagt etwa die Stadt Rendsburg beispielhaft selbstbewusst den Bund auf Schadenersatz, da dieser bei Hochbrücke, Schwebefähre und Tunnel des Nord-Ostsee-Kanals seinen Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen ist.

Es bleibt zu hoffen, dass Lübeck dieser Weg erspart bleibt!“