
Bürgermitwirkung ernst nehmen
Die Stadt gehört uns allen. Stadtentwicklung muss die Einwohnerbelange berücksichtigen und die Besonderheiten des Standortes erkennen. Wir wollen das Knowhow der Betroffenen und der Experten zusammenführen. Bevor Entscheidungen und Vor-Festlegungen getroffen werden, müssen konsultative und partizipative Verfahren durchgeführt werden. Dadurch können Fehlinvestitionen vermieden werden. Projekte der Stadtentwicklung kommen so zu einem gerechten Interessenausgleich und finden mehr Akzeptanz.
Die Anforderungen der Menschen an die Stadt haben sich verändert. Die strikte Trennung von Wohnen und Arbeiten soll abgebaut werden. Maßlose Entwicklungen auf der grünen Wiese verursachen erheblichen Verkehr und unverhältnismäßig hohe Aufwendungen für die Infrastruktur. Auf eine Verträglichkeit unterschiedlicher Anforderungen ist besonders zu achten.
Das Entwicklungskonzept „Lübeck 2030“ wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Hier müssen weitere Alternativflächen und die Revitalisierung von Altstandorten ebenso wie landschaftsplanerische Vorgaben einbezogen werden. Außerdem muss die versäumte Öffentlichkeitsbeteiligung nachgeholt werden. Unser Ziel ist eine moderne und nachhaltige Stadtentwicklung mit Augenmaß.
Wir wollen der Stadtteilentwicklung unsere Aufmerksamkeit widmen, um die städtebauliche Qualität für die dort lebenden Menschen zu erhöhen. Die Versorgungs- und Zentrenstruktur soll bewahrt und die Entwicklung eines individuellen Kiezcharakters in den Stadtteilen gefördert werden. Dabei sind auch die qualitativen Anforderungen an Verkehrstrassen und die Nutzbarkeit von Freiflächen zu beachten.
Bezahlbare Wohnungen schaffen
Lübeck benötigt dringend zusätzliche Wohnungen mit unterschiedlichen Wohnangeboten. Dabei kommt der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt, der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE, eine besondere Verantwortung zu. Besonderes Augenmerk ist auf zügig umsetzbare Projekte an gut geeigneten Standorten zu legen. Der Abriss von kleinen Wohnungen, wie er in den letzten Jahren forciert worden ist, muss für die nächsten fünf Jahre ausgesetzt werden, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten. Sozialwohnungen sind bei jedem Bauprojekt in Abhängigkeit von den strukturellen Besonderheiten des Quartiers vorzusehen. Nachverdichtungen in bebauten Quartieren sollen forciert werden. Maßstäbe bei der Verdichtung von Wohnquartieren sind die soziale Verträglichkeit und die städtebauliche Qualität.
Welterbe fortentwickeln
Die Innenstadt als Welterbe gilt es zu bewahren. Dabei ist den hohen Anforderungen an den Umgang mit dem historischen Stadtgrundriss und den Baudenkmalen besonders Rechnung zu tragen. Dies ist in der Vergangenheit bei der Gestaltung des öffentlichen Raums nur unzureichend gelungen. Die Nutzungsansprüche an die Innenstadt sind Veränderungen unterworfen. Das Nutzungskonzept muss entsprechend weiterentwickelt werden um Funktionsverluste zu vermeiden.
Maßnahmen beim Planen und Bauen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen:
• Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes „Lübeck 2030“ unter Einbeziehung der Öffentlichkeit
• Stadtökologie und Besonderheiten des Standortes in Planungen integrieren
• Entwicklungspotentiale ermitteln und nutzen
• Preiswerten Wohnraum schaffen, unter Beachtung sozialverträglicher Wohnformen
• Keine neuen Hochhäuser
• Wohnungsabrisse aussetzen bis Ersatzwohnungen geschaffen worden sind
• Alternative Wohnformen für mehrere Generationen fördern, bezahlbar auch für Rentner und Studenten
• Professionelles Baustellenmanagement bei verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen
• Auswirkungen und Alternativen bei Baustellen korrekt sowie belastbar bewerten und offenlegen
• mehr Hundefreilaufwiesen ausweisen
• Studentenwohnheime und Altenheime auch in städtischer Trägerschaft (Überprüfung auf Wirtschaftlichkeit)
• Stadtteilentwicklungsplanung durch die Stadt (z. Zt. betreiben Investoren Stadtplanung und Städtebau)
• Keine Bebauung von Kohlenhofkai und -spitze im Zuge der Realisierung des Projektes WATERFRONT auf dem Priwall
• stärkere und frühzeitigere Einbeziehung der Bürger*innen bei Planungen und Bauprojekten
• zur Veranschaulichung von Bauvorhaben müssen Modelle erstellt werden
• stadtplanerische Ansprüche einbringen bei Individualverkehr, ÖPNV, Denkmalschutz, Welterbe
• Information durch die Verwaltung auch über kleinere Projekte, z. B. Ampelanlagen, Fällung von Bäumen
• Bürger*innenbeteiligung auch bei baulichen Maßnahmen der Stiftungen im öffentlichen Raum
• Verdichtung zur Schaffung von Bauland (z. B. Moorgarten, Quartier Gärtnergasse)
• Straßen rechtzeitig reparieren statt abzuwarten bis grundlegend saniert werden muss
• Straßenausbaubeiträge abschaffen