Neues Buddenbrookhaus: Bürgermeister verhängt Denkmalschutzbehörde Maulkorb

Das Kulturjournal des NDR hat das Thema Buddenbrookhaus aufgegriffen und am Montag über den Konflikt zwischen Museumskonzept und Denkmalschutz berichtet.

Der Beitrag ist ab sofort über die NDR-Mediathek abrufbar:

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/kulturjournal/Streit-um-das-Buddenbrookhaus-Erweiterung-oder-Denkmalschutz,kulturjournal8984.html

Aus dem Beitrag geht hervor, dass der Bitte vom NDR auf ein Interview mit Mitarbeitenden der Denkmalschutzbehörde nicht entsprochen wurde. Bürgermeister Lindenau nehme die Funktion als oberster Denkmalpfleger in Lübeck wahr. Der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Detlev Stolzenberg sieht darin eine Demontage der Rechtsstaatlichkeit und übt scharfe Kritik: „Dass der Bürgermeister den fachlich versierten Mitarbeitenden der Denkmalschutzbehörde Redeverbot erteilt, ist schlichtweg nicht in Ordnung. Aus dem Fernsehbeitrag geht auch hervor, dass dem NDR die Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde nicht zugänglich gemacht wurde. Was hat Bürgermeister Lindenau zu verbergen? Ein städtisches Bauvorhaben muss einer öffentlichen Kontrolle zugänglich bleiben, um gar nicht erst den Anschein von Korruption und Mauschelei zu befördern. Die Selbstbedienungsmentalität des Bürgermeisters bei Ausnahmen vom Denkmalschutz für Bauvorhaben der Stadt nimmt immer kuriosere Formen an.“ Stolzenberg weist auf einen Beschluss des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege vom Januar hin, in dem der Bürgermeister aufgefordert wurde, die Bauvorlagen zum Neuen Buddenbrookhaus öffentlich zugänglich zu machen: „Bürgermeister Lindenau brüskiert die Kulturpolitiker und ordnet Geheimhaltung an, statt für notwendige Transparenz und Aufklärung zu sorgen.“

Außerdem stellt Stolzenberg klar: „Die Person Lindenau ist nicht obere Denkmalschutzbehörde. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck ist Behördenleiter sämtlicher Behörden, die auf Weisung des Landes vom Bürgermeister der Stadt wahrgenommen werden. Dies bedeutet aber nicht, dass die Person des Bürgermeisters, ohne fachliche Ausbildung und ohne notwendiges Fachwissen, Sonderrechte besitzt und die Behördenentscheidungen trifft. Vielmehr muss der Bürgermeister dafür sorgen, dass die städtischen Fachbehörden personell so ausgestattet werden, dass diese die entsprechenden fachlichen Entscheidungen treffen können. Dies trifft auch auf die obere Denkmalschutzbehörde zu.“

In dem NDR-Beitrag stellt Bürgermeister Lindenau den Sachverhalt so dar, als ob es keine Alternativen zur aktuellen Planung gebe. Dazu Stolzenberg: „Dies ist falsch. Wenn auf die Nutzung des Kellers als Veranstaltungssaal verzichtet würde, wäre die Treppe in dieser Form nicht erforderlich. Weiterhin ist es nicht richtig, dass erst durch den Umbau eine denkmalgerechte Sanierung erreicht werden kann. Die Zugeständnisse der Denkmalschutzbehörde zur Nutzung des Kellers und zum Volumen des Neubaus beschädigen im Detail wertvolle Substanz. Bei diesen Kompromissen von denkmalgerechter Sanierung zu sprechen, ist ein Hohn.“   

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