MAZ erhält neue Genehmigung – Bürgermeister vereitelt Veränderungssperre

Der Bürgermeister informierte am Dienstag den Hauptausschuss, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) den Betrieb des Mineralstoff-Aufbereitungszentrums (MAZ) in Kücknitz genehmigt hätte. Nach Aussage des Bürgermeisters könnten sogar größere Lagerhöhen genutzt werden als bisher. Dabei verwies der Bürgermeister auf den Rechtsanspruch des Unternehmens aufgrund eines Bebauungsplanes. Die Stadt hätte zwar eine Stellungnahme abgeben können, allerdings sei die Genehmigungsbehörde nicht daran gebunden.

Detlev Stolzenberg, Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen, kritisiert das Vorgehen des Bürgermeisters: „Der Bürgermeister irrt sich. Im Hauptausschuss wurde klargestellt, dass es, entgegen der Annahme des Bürgermeisters, für dieses Grundstück keinen Bebauungsplan gibt, der eine gewerbliche Nutzung festschreibt. Im Genehmigungsverfahren darf sich die Genehmigungsbehörde auch nicht über ein fehlendes Einvernehmen der Kommune hinwegsetzen. Das Einvernehmen dient gerade dazu, dass die Kommunalpolitik überprüfen kann, ob eine Veränderungssperre erlassen werden soll oder ob im Rahmen einer Bauleitplanung Einfluss auf das Vorhaben genommen werden kann. Leider hat es der Bürgermeister versäumt, die Kommunalpolitik rechtzeitig einzubeziehen und damit planerisch vorzugehen. Die Anwohner in Ivendorf und Kücknitz werden jetzt vor vollendete Tatsachen gestellt.“

Es gibt einen klaren Beschluss der Bürgerschaft, dass dieses Grundstück der KWL nicht mehr für das MAZ genutzt werden soll. Der Anlagenbetreiber hat wiederholt gegen Auflagen der Betriebsgenehmigung zulasten der Anwohner verstoßen. Der Pachtvertrag für das Grundstück lief auf Druck der Bürgerschaft bereits Mitte 2018 aus. Das Unternehmen hat die Fläche bisher nicht geräumt. Die Auflagen der ursprünglichen Betriebserlaubnis zu Materialmengen und Lagerhöhen sind nicht beachtet worden. Mit der jetzt erteilten Genehmigung sollen diese Materialhöhen offensichtlich legalisiert werden. Die KWL hat zwar eine Räumungsklage eingeleitet, es scheint allerdings fraglich, ob eine Räumung des Standortes zügig durchgesetzt werden kann. Stolzenberg bemängelt, dass durch die fehlende Information über einen eingereichten Bauantrag der Kommunalpolitik die Möglichkeit versagt wurde, eine Veränderungssperre auf den Weg zu bringen. „So wird der politische Beschluss zur MAZ von der Verwaltung umgangen. Und der Politik wird die Beratung und Entscheidung über planerische Instrumente genommen.“ Die Unabhängigen wenden sich nun mit einer Anfrage zur Klarstellung der Verfahrensweise an die Verwaltung.