
Mit großer Mehrheit wurde die Vorlage zur Bergung und wissenschaftlichen Dokumentation des frühneuzeitlichen Schiffswracks im Kulturausschuss beschlossen. Ein Erhalt des Objektes kann aufgrund der Lage in der Fahrrinne der Trave nicht sichergestellt werden. Deshalb ist eine Bergung erforderlich, die im Frühjahr 2023 durchgeführt werden soll. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf bis zu 2,5 Mio. Euro. Ob eine Konservierung und Ausstellung des Schiffswracks erfolgt, bleibt noch offen. Dafür wird eine gesonderte Vorlage mit entsprechender Kostenermittlung im kommenden Jahr vorgelegt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege, Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen), begrüßt die Entscheidung zur Bergung und wissenschaftlichen Dokumentation des Schiffswracks: „Die endlich durch die Verwaltung vorgelegten Gutachten lassen den besonderen wissenschaftlichen Wert des Schiffswracks erkennen. Eine Bergung und eine umfassende wissenschaftliche Dokumentation sind erforderlich. Zur Kostenträgerschaft wird in der Vorlage zwar ausgeführt, dass die Denkmalschutzbehörde notwendige Anforderungen auf Kosten des Eigentümers vornehmen kann, allerdings wurden noch keine entsprechenden Schritte zur Kostenträgerschaft des Bundes bzw. des Landes unternommen. Dabei werden sonst stets die Eigentümer herangezogen. So sind beispielsweise auch die Kosten für die umfangreichen archäologischen Ausgrabungen an der Kronsforder Landstraße, wie im Denkmalschutzgesetz geregelt, vom Grundstückseigentümer zu tragen. Ich sehe deshalb den Bund bzw. das Land als Eigentümer des Schiffswracks in der Pflicht. Von der Verwaltung erwarte ich bis zur Entscheidung der Bürgerschaft am 24. November 2022 die Klärung, wer Eigentümer des Schiffswracks ist und damit die Bergungskosten übernehmen muss.“
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