
Immer wieder wurde im Bauausschuss über die Quote für preisgünstige Wohnungen in Travemünde diskutiert. Der Bedarf wurde dabei nie in Frage gestellt. Nun haben sich Politik und Vorhabenträger endlich bewegt.
Von dem neuen Wohngebiet „Neue Teutendorfer Siedlung“ in Travemünde wird eine deutliche Entlastung des Wohnungsmarktes in diesem Stadtteil erwartet. Wichtig dabei ist jedoch ein entsprechender Anteil an preisgünstigem Wohnraum. Denn durch die Erweiterung des touristischen Bettenangebotes hat sich auch die Anzahl der Beschäftigten im Dienstleistungsbereich erheblich erhöht, die als „Normalverdiener“ auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind.
Zum Projekt: Von den geplanten 550 Wohneinheiten werden 269 als Einfamilienhäuser und 281 Wohnungen im Geschosswohnungsbau erstellt. Baurecht wird für 2021 erwartet.
Der Bauausschuss ist nun endlich nach langen zähen Diskussionen dem Vorschlag der Fraktion Die Unabhängigen gefolgt und hat den Anteil der im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geförderten und damit preisgünstigen Mietwohnungen um 28 Wohnungen auf nunmehr 112 Wohnungen erhöht. Davon sind 56 Wohnungen zu einem Mietpreis von ca. 6,–Euro/qm und 56 Wohnungen zu einem Mietpreis von 8,– Euro/ qm geplant.
Dazu der baupolitische Sprecher der Unabhängigen im Bauausschuss Frank Müller-Horn: „Bei der Nachfrage nach Wohnraum gibt es nicht nur ‚arm und reich‘, sondern auch den Normalverdiener, der auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen ist. Da diese Wohnungen freifinanziert und aufgrund hoher Baukosten nicht angeboten werden, muss der Staat im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus aktiv werden. Neben den einkommensschwachen Haushalten sind auch die normalverdienenden Haushalte beim geförderten Wohnungsbau zu berücksichtigen.“
Heino Haase, Stellvertreter im Bauausschuss und für die Unabhängigen im Ortsrat von Travemünde aktiv, ergänzt: „Es erfüllt mich mit Freude, dass sich der politische Einsatz zum Wohle der Travemünder Mieter gelohnt hat. Auch wenn sich die Fertigstellung der ersten Wohnungen noch einige Jahre hinziehen wird, herrscht jetzt Planungssicherheit; die Verwaltung und Landesentwicklungsgesellschaft als Vorhabenträgerin können nun darauf aufbauen.“