
Bürgerhaushalt
Wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung ist die in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz gesicherte Finanzhoheit der Kommunen, die eigenverantwortlich ihre Einnahmen und Ausgaben verwalten und hierzu Haushaltspläne aufstellen. Im Sinne einer Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an dieser Aufgabe fordern die Unabhängigen eine jederzeit transparente und verständliche Aufbereitung des Haushaltes, eine Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger*innen durch einen Bürgerhaushalt und deren Einbeziehung in eine geänderte Prioritätensetzung.
Bei der Aufstellung des städtischen Haushaltes muss es absolute Transparenz geben. Die Haushaltsunterlagen müssen für alle verständlich und nachvollziehbar aufbereitet sein. Es muss ein transparenter und nachvollziehbarer Haushaltsplanentwurf vorgelegt werden, der die Prioritäten deutlich herausstellt, Alternativen aufzeigt und Spielräume kenntlich macht.
Einwohner*innen müssen die Gelegenheit haben, Hinweise und Anregungen zu Bedarfen und zu Prioritätensetzungen zu geben, die ernsthaft geprüft und öffentlich beraten werden. Wir wollen deshalb einen Bürgerhaushalt in Lübeck einführen, wie er in Köln, Potsdam oder Münster seit vielen Jahren gut funktioniert.
Dabei sollte für jeden Stadtteil ein frei verfügbarer Betrag zur Verfügung gestellt werden, zunächst in Höhe von 1 € pro Einwohner im Jahr, der in einer Einwohnerversammlung im Stadtteil nach einem geordneten Auswahlverfahren für Investitionen im Quartier verwendet werden kann.
Sehr gute Erfahrungen sind in den vergangenen Jahren mit einem freien Verfügungsfond und dem Stadtteilbeirat Soziale Stadt Moisling gemacht worden. Im vergangenen Jahr standen 15.000 € im Verfügungsfond bereit, die eigenverantwortlich für Projekte im Stadtteil verwendet wurden. Neben sinnvollen Maßnahmen im Stadtteil werden so das Gemeinwohl und das ehrenamtliche Engagement der Menschen im Stadtteil gefördert.
Wirtschaftliche Investitionen erhalten Werte
Wir unterstützen Maßnahmen zum Schuldenabbau der Stadt. Allerdings müssen die Prioritäten für die Verwendung von Steuergeld mit Beteiligung der Öffentlichkeit neu gesetzt werden. Investitionen in notwendige soziale Angebote und Einrichtungen helfen Menschen und können Folgekosten vermeiden. Die Entwicklung digitaler Strukturen erleichtert Behördenabläufe und hilft Sparen. Ausgaben für Bauunterhaltung von Schulen und Brücken sichern deren Nutzbarkeit und erhalten Werte. Die Prioritätensetzung ist dabei künftig im Rahmen des Bürgerhaushaltes unter Mitwirkung der Öffentlichkeit vorzunehmen.
Investitionen in den Standort
Lübeck muss investitionsfreundlicher werden indem Planungsprozesse beschleunigt werden. Investoren sind willkommen, besonders wenn öffentliche Interessen mitgetragen werden. Eine Finanzierung von Investorenplanungen durch den Steuerzahler und die Gewährung von Investitionszuschüssen zu Bauvorhaben an private Unternehmen kann sich die Stadt nicht leisten. Von Investoren erwarten wir, dass sie auch in das Gemeinwohl investieren, um den Standort zu stärken.
Wirtschaftlichkeit von Städtischen Gesellschaften erreichen
Städtische Einrichtungen und Gesellschaften sind auf Dauer nur überlebensfähig, wenn es gelingt, eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage zu schaffen. Dauersubventionen sind sozial ungerecht und müssen vermieden werden. Doppelstrukturen sind unnütz und kosten unnötig Geld.
Gerechte Einnahmen generieren
Unternehmen und Touristen, die durch Investitionen der Stadt begünstigt werden oder attraktive Angebote erhalten, sollen an der Finanzierung und den Folgekosten gerecht beteiligt werden. Investoren beteiligen sich an den Kosten der für sie notwendigen Infrastruktur. Touristen und von ihnen partizipierende Unternehmen finanzieren Tourismusprojekte. Kulturnutzer beteiligen sich an den Kosten der Kulturförderung.
Maßnahmen, die bei der Aufstellung des Haushaltsplanes beachtet werden können:
• Bürgerinnenhaushalt
• Einwohner*innenorientierte Prioritäten
• Verfügungsfonds für Stadtteile
• Wirtschaftliches Handeln und Haushaltsdisziplin
• Für Großinvestitionen (z. B. in Hafenanlagen) wirtschaftliche Grundlagen und Alternativen darlegen
• Luxussanierungen (z. B. der MUK oder von Flaniermeilen) hinterfragen
• Verteilungsschlüssel zu Verfügungsfonds der Stadtteile (Einwohnerzahl, Entwicklungszuschlag)
• Hundesteuer durch eine sozial gerecht gestaltete Gebühr ersetzen, die zweckgebunden für Infrastruktur für Hunde verwandt wird
• vereinfachtes, faires Erbbaurecht bzw. faires Kaufrecht mit verlässlichen Regelungen
• Schuldenabbau nicht durch Kaputtsparen sondern Generierung von Einnahmen, stärkere Beteiligung von Umlandgemeinden, politische Forderungen auf Landes- und Bundesebene
• Subventionen öffentlich einsehbar machen
• besserer Personalschlüssel für Rechnungsprüfungsamt
• Gerechte Einnahmen generieren: Beteiligung von Investoren an den Folgekosten, Tourismusabgabe für begünstigte Unternehmen, bei gleichzeitiger Investition in Tourismusprojekte, Kulturnutzer finanzieren Kulturprojekte.