
Der Beschluss der Bürgerschaft, eine Einwohnerbefragung darüber durchzuführen, ob auf der Deponie Niemark Bauschutt eingelagert werden soll, wird von den Unabhängigen abgelehnt. Er gaukelt den Bürgerinnen und Bürgern eine Einflussnahme vor, die rechtlich und tatsächlich nicht besteht.
Hierzu erklärt das Bürgerschaftsmitglied der Unabhängigen Wolfgang Neskovic:
„Der Beschluss der Bürgerschaft verkennt die rechtlichen Grenzen einer konsultativen Bürgerbefragung nach § 16 c Abs. 3 Gemeindeordnung. Es ist rechtlich unstreitig, dass eine solche Befragung nach der Gemeindeordnung sich nur auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beschränkt. Das lässt sich in jedem Kommentar zu dieser Vorschrift nachlesen und ergibt sich auch zwingend aus der gesetzlichen Systematik.
Adressat einer solchen Bürgerbefragung nach der Gemeindeordnung ist vorliegend demgemäß die Bürgerschaft, die es den Einwohnern ermöglichen soll, vorbereitend in kommunale Entscheidungsprozesse eingebunden zu werden.
Der kommunale Entscheidungsprozess ist aber schon längst abgeschlossen, weil die Bürgerschaft schon zweimal einen entsprechenden Beschluss zur Ablehnung des AKW-Schutts auf der Deponie Niemark gefasst hat.
Außerdem zielt solche Bürgerbefragung nicht auf die Entscheidungsfindung der Bürgerschaft, sondern die der Landesregierung ab. Eine Zuweisungsentscheidung der Landesregierung für die Ablagerung von AKW-Schutt ist aber keine Selbstverwaltungsangelegenheit.
Bei dieser Sachlage erweist sich der Bürgerschaftsbeschluss als reiner Schaufensterantrag. Er gaukelt Bürgerbeteiligung vor, obwohl er für das Entscheidungsorgan Bürgerschaft ohne Bedeutung ist, da diese schon ihre Entscheidung getroffen hat.
So betrachtet handelt es sich um einen betrüblichen Fall von Populismus gepaart mit Steuerverschwendung.“