Bürgerschaft beschließt Kita-Reform – Endlich finanzielle Entlastung für einkommensschwache Familien

Claudia Petereit

Die Bürgerschaft hat sich Ende Juni abschließend mit den Folgen der Kita-Reform des Landes befasst und ein ganzes Maßnahmenpaket geschnürt, das eine deutliche Entlastung einkommensschwacher Lübecker Familien bedeutet.

Claudia Petereit, jugendpolitische Sprecherin der Unabhängigen in der Lübecker Bürgerschaft, rechnet dies anhand konkreter Zahlen vor: „Eine Familie, deren Monatseinkommen 320 Euro über der Grenze der Beitragsfreiheit liegt, musste bislang für einen Ganztagskitaplatz (10-Stunden-Betreuung, beispielsweise um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen) den Höchstsatz von 253 Euro aufbringen. Eine Familie, deren Einkommen die Grenze der Beitragsfreiheit um 1.000, 2.000 oder 5.000 Euro überschreitet, zahlt jedoch exakt den gleichen Höchstsatz. Mit diesem Bürgerschaftsbeschluss zahlen Familien mit einem Einkommen, das beispielsweise 320 Euro über der Beitragsgrenze liegt, jetzt nur noch 96 Euro für den Kitaplatz. „Somit hat diese Familie nun 157,- Euro monatlich mehr zur Verfügung als bisher,“ so Petereit weiter. „Erst bei einem Überschreiten der Einkommensgrenze von etwa 760 Euro wäre der Höchstsatz von 253 Euro fällig.“

Claudia Petereit, weiter: „Ich bin sehr froh, dass die Bürgerschaft nach langem Warten auf die Kita-Reform des Landes und, nach oftmals zähen Beratungen dieser komplexen Materie, nun unserem Vorschlag gefolgt ist. Es war uns besonders wichtig, neben der Geschwisterermäßigung (von der alle Familien mit mehreren Kindern einkommensunabhängig profitieren), vor allem einkommensschwache Familien finanziell möglichst weit zu entlasten. Das ist uns nun gelungen, und sogar deutlich mehr, als es vergleichbare Städte wie Kiel bereits seit längerem praktizieren. “

Die Unabhängigen haben bereits im Juni vergangenen Jahres auf Betreiben von Claudia Petereit einen Änderungsantrag eingebracht, der eine erhebliche Kürzung des Eigenanteils der Kitagebühren bedeutet hätte. „Bis Juni diesen Jahres konnten sich die übrigen Bürgerschaftsfraktion nicht zu diesem wichtigen Schritt durchringen. Umso mehr freut es mich, dass unser Vorschlag auf Anpassung der Sozialstaffel nun einstimmig in der Bürgerschaft beschlossen wurde. Denn das bedeutet, dass einkommensschwache Eltern, die die Beitragsgrenze übersteigen, nicht mehr wie bisher 80 % ihres Einkommensüberhangs zur Finanzierung der Betreuung einsetzen müssen, sondern nur noch 30%. Das sind noch einmal 20% weniger, als das gerade verabschiedete Kita-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein und auch die Empfehlung der Verwaltung der Hansestadt Lübeck es vorgegeben haben.“