Bauausschuss bekennt sich zur Hafenstadt Lübeck – Unabhängige: Entscheidungen nur auf Grundlage belastbarer Daten

Frank Müller-Horn

Der Bauausschuss hat den Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030) mit einem Ergänzungsantrag der Unabhängigen auf den Weg gebracht. Danach soll eine Fortschreibung und Aktualisierung in kurzen Abständen erfolgen. Notwendige Anpassungsmaßnahmen müssen mit konkreten Kosten belegt werden und auf fortgeschriebenen, belastbaren Daten beruhen.

Dazu erklärt der baupolitische Sprecher der Unabhängigen Frank Müller-Horn: „Die im Hafenentwicklungsplan dargestellten Prognosen zur zukünftigen Hafenentwicklung in Lübeck basieren auf den Annahmen diverser Gutachten. Es geht um Einschätzungen wirtschaftlicher Potenziale handelstreibender Volkswirtschaften, dem Erkennen und beurteilen von Trends, immer verbunden mit der Frage, welche Ansprüche ergeben sich daraus an die transeuropäischen Verkehrskorridore von Amsterdam nach Tallin oder von Palermo nach Stockholm. Kommt die feste Fehmarnbelt Querung, wenn ja, wann und mit welchen Auswirkungen? Bleibt Lübeck Kernhafen auf der Nord-Süd Trasse?

Die Lübecker Port Authority hat ein Scenario mit einer moderaten Wachstumsrate von 2,7% entwickelt. Und zwar bei Erhaltung aller Hafenstandorte und unter Berücksichtigung von Ansprüchen an Infrastruktur, Fahrwasserbreiten und -tiefen, Aufstellflächen für LKW und Bereitstellung von Flächen für den Ausbau des Schienennetzes. Investitionsbedarf 750 Mill. in 10 Jahren.

Der HEP 2030 ist kein Masterplan und schon gar kein Investitionsplan. Trotzdem müssen in absehbarer Zeit Anpassungsmaßnahmen an den Hafenstandorten durchgeführt werden. Entscheidungen sind nur auf der Grundlage belastbarer Daten verantwortbar.“

Der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Detlev Stolzenberg freut sich über die Entscheidung des Bauausschusses: „Die Unabhängigen werden sich dafür einsetzen, dass die Bürgerschaft der Empfehlung des Bauausschusses folgt. Wir unterstützen die Hafenwirtschaft in Lübeck. Dabei sind aber auch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedungen und der Schutz von Mensch und Natur zu beachten.“